Abstract
Zum Begriff der Würde des Menschen äußert sich Hegel ausdrücklich nur in seiner Vorlesung zur Religionsphilosophie. Das könnte schon dagegen sprechen, dass sich ein direkter Bezug der religionsphilosophischen Aussagen von Hegel zur heutigen meist verfassungsrechtlichen und politisch-philosophischen Debatte über die MenschenwürdeMenschenwürde herstellen lässt. Aber nicht nur der Ort, an dem Hegel das Thema behandelt, sondern auch der Inhalt seiner Aussage, eine Kritik der „Naturreligion“, lässt zunächst einmal zweifeln, ob es Hegel, wie in unserer heutigen Debatte, um den Schutz der MenschenwürdeMenschenwürde als eines individuellen Rechts geht.