Abstract
Wittgenstein meint, nur ein endliches Verifikationsverfahren könne einem Satz Sinn verleihen. Darin unterscheidet er sich sowohl vom alten Verifikationismus des Wiener Kreises als auch von neueren Bedeutungstheorien, die den Satzsinn durch die Bedingungen des berechtigten Behauptens erklären wollen. Es wird gezeigt, daß beide Positionen in einen Regreß münden, sobald sie Wittgensteins Forderung nach vollständiger Verifizierbarkeit ernst nehmen. Weder der epistemische Begriff des "endgültigen" Verifizierens noch der semantische Begriff der "ausgezeichneten" Verifikation kommen ohne einen externen Bezugspunkt wie Wahrheit oder Rationalität aus. Da Wittgenstein jedes Verbindungsglied ablehnt, das noch zwischen den Satz und seine Verifikation treten kann, bleibt für ihn als Ideal der Vollständigkeit nur der Punkt, an dem sich die Erklärungskraft einer zur Demonstration vorgeführten Verifikation erschöpft. Zur Erläuterung dieser Position wird auf die Tractatus-These der internen Relationen und auf das Argument des Regelfolgens zurückgegriffen.