Philologisch-philosophische Antithesen

Kant Studien 96 (2):235-242 (2005)
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Abstract

1. „Schwache“ oder „freie Menschen“? „Weil es aber doch einem nachdenkenden und forschenden Wesen anständig ist, gewisse Zeiten lediglich der Prüfung seiner eigenen Vernunft zu widmen, hierbei aber alle Parteilichkeit gänzlich auszuziehen, und so seine Bemerkungen anderen zur Beurteilung öffentlich mitzuteilen; so kann es niemanden verargt, noch weniger verwehrt werden, die Sätze und Gegensätze, so wie sie sich, durch keine Drohung geschreckt, vor Geschworenen von seinem eigenen Stande verteidigen können, auftreten zu lassen.“ These: Wer diesen Text kritisch liest, stutzt – was sollen die „schwachen Menschen“ hier? Ist nicht das bizarre „schwacher“ durch „freier“ zu ersetzen? Kant verbindet mit der Gerichtshofmetapher die gegen die Politik der Machtsprüche des Absolutismus, aber auch gegen die Gesetzlosigkeit des „status naturalis“ gerichtete Freiheit der Richter und Geschworenen, nicht aber deren Schwäche. Erst im Staat unter Freiheitsgesetzen könne ein Gerichtshof eingerichtet werden – „Zu dieser Freiheit gehört denn auch, seine Gedanken, seine Zweifel, die man sich nicht selbst auflösen kann, öffentlich zur Beurteilung auszustellen, ohne darüber für einen unruhigen oder gefährlichen Bürger verschrieen zu werden [„durch keine Drohung geschreckt“] Das liegt schon in dem ursprünglichen Rechte der menschlichen Vernunft, welche keinen anderen Richter erkennt, als selbst wiederum die allgemeine Menschenvernunft, worin ein jeder seine Stimme hat.“ Die Freiheit bezieht sich auf den Bürgerstand der Menschen und ihre Freiheitsgesetze. Wir befinden uns im Bereich einer Rechtsinstitution – was soll da der Appell an die Schwäche? Gibt es einen bürgerlichen Stand der Schwachen? Nein. Das Ergebnis der Gerichtsverhandlung wird sein, dass weder Satz noch Gegensatz gilt oder dass beide gelten könnten. Nun kommt hinzu, dass Kant zuvor den Menschen charakterisiert, der zwischen These und Antithese hin- und herschwankt – ein schwacher Mensch, dem der nachdenkende und forschende Mensch entgegengesetzt wird, der nun entschlossen vor dem Gerichtshof erfahren will, wie es um die Ansprüche der beiden Parteien steht. Auch im nachfolgenden Text wird emphatisch dafür argumentiert, dass der Mensch das Problem der Antinomie und seine Auflösung in seiner eigenen Vernunft findet und daher „die Verantwortung [Beantwortung?] nicht von sich abweisen und auf den unbekannten Gegenstand schieben kann“

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