Abstract
ZusammenfassungIn der aktuellen ethischen Debatte über die ärztliche Unterstützung bei der Selbsttötung von schwerkranken Patienten werden von unterschiedlicher Seite strafrechtliche Verbote gefordert. Ging es zunächst in der politischen Debatte ausschließlich um das Verbot organisierter Formen der Beihilfe zur Selbsttötung, werden nunmehr einerseits auch weitergehende strafrechtliche Verbote bis hin zum Verbot jeder Form von Beihilfehandlungen wie andererseits die ausdrückliche Zulassung der Suizidbeihilfe durch Ärzte gefordert. Ausgehend vom Ansatz, ein Verbot der Suizidassistenz im Strafgesetzbuch aufzunehmen, zeigt der Artikel, dass die Straflosigkeit von Suizid und Suizidassistenz in Deutschland auf eine lange Tradition zurückgeht. Die Straflosigkeit der Beihilfe zum Suizid lässt sich dabei nicht nur systematisch, sondern auch inhaltlich begründen. Eine Strafbarkeit hingegen wäre weder rechtlich noch ethisch überzeugend darzustellen. Die Verfasser sprechen sich unter Bezugnahme auf einzelne Regelungsvorschläge gegen ein Strafverbot und schließlich für einen offenen Diskurs innerhalb der Ärzteschaft sowie für eine Neuregelung im Berufsrecht aus.