Genom-Editierung an der menschlichen Keimbahn – Deutschland

In Jochen Taupitz & Silvia Deuring (eds.), Rechtliche Aspekte der Genom-Editierung an der Menschlichen Keimbahn : A Comparative Legal Study. Springer Berlin Heidelberg. pp. 99-124 (2019)
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Abstract

Die Entdeckung der Verfahren der Genom-Editierung hat auch in Deutschland einen Diskurs hinsichtlich der Vertretbarkeit der Anwendung solcher Verfahren am Menschen angestoßen. Im Fokus steht dabei die genetische Veränderung der menschlichen Keimbahn. Die Anwendung von „Genscheren“ wie CRISPR/Cas9 an Zellen der Keimbahn, wodurch die genetischen Veränderungen von Generation zu Generation weitergetragen werden, war bereits Gegenstand zahlreicher Stellungnahmen nationaler Gremien. Im Jahr 2015 publizierten eine Arbeitsgruppe die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften sowie die Leopoldina gemeinsam mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der acatech und der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften jeweils eine Stellungnahme im Hinblick auf die im selben Jahr in China durchgeführten Forschungsarbeiten an Embryonen mit CRISPR/Cas9. Die Arbeitsgruppe der BBAW, ohne sich im Ergebnis selbst für oder gegen die künftige Durchführung von Keimbahninterventionen zu positionieren, stellte die wesentlichen ethischen Argumenten vor und forderte abschließend auf der Grundlage dieser Argumente einen sorgfältig moderierten, verantwortungsbewussten und differenziert geführten ethischen Diskurs über Keimbahnveränderungen am Menschen vor der ersten praktischen Anwendung. Die Leopoldina sprach sich für ein Moratorium „für sämtliche Formen der künstlichen Keimbahnintervention beim Menschen, bei der Veränderungen des Genoms an Nachkommen weitergegeben werden können“, aus. Das Moratorium solle genutzt werden, um offenen Fragen zu diskutieren, den Nutzen und potenzielle Risiken der Methoden zu untersuchen und Empfehlungen für zukünftige Regelungen zu erarbeiten. In einem von Wissenschaftlern der Leopoldina publizierten Diskussionspapier aus dem Jahre 2017 wurde erstmals konkret die Notwendigkeit der Durchführung von Embryonenforschung im Vorfeld der ersten klinischen Anwendung von Methoden der Genom-Editierung an Keimbahnzellen thematisiert. Die Wissenschaftler empfahlen, die in Deutschland bislang verbotene Verwendung überzähliger Embryonen zu Forschungszwecken zuzulassen. Der Deutsche Ethikrat schließlich sprach sich im September 2017 dafür aus, nicht nur eine mögliche Anwendung der Keimbahntherapie mit Auswirkung auf geborene Menschen auf nationaler und internationaler Ebene öffentlich zu debattieren, sondern auch die einer solchen Anwendung vorausgehende Forschung. Forschung, die solch weitreichende Konsequenzen haben könne, sei keine rein interne Angelegenheit der Wissenschaft.

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