Abstract
Das „Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin“ wurde im Jahre 1996 vom Komitee der Ministerbeauftragten des Europarates angenommen und im April 1997 in Oviedo/Spanien zur Unterzeichnung aufgelegt, sowohl für Mitgliedsstaaten als auch für Nicht-Mitgliedsstaaten des Europarates. Sie trat am 1. Dezember 1999 nach Ratifizierung von fünf Staaten in Kraft. Inzwischen haben 29 Staaten die Konvention ratifiziert, unter anderem die für diese Untersuchung relevanten Staaten Frankreich, Griechenland, Portugal, Schweiz und Spanien. Für alle anderen hier berücksichtigten Länder entfaltet die Konvention keine Wirkung.