Abstract
Anhand dreier paradigmatischer Positionen des bioethischen Diskurses wird dargestellt, inwiefern diese von ihren Leitbegriffen abhängig sind. Dabei darf eine Ansicht nicht vom bioethischen Diskurs exkludiert werden, nur weil sie metaphysische Begründungsweisen impliziert. Vielmehr ist auf einer moralphilosophischen Ebene jede Position zunächst allein theorieimmanent danach zu beurteilen, ob sie ihre Kriterien konsistent aus den rational zu begründenden Leitbegriffen entwickelt. Dann können die Ansichten in ein Gespräch miteinander gebracht werden, das mögliche Einseitigkeiten zutage treten lässt. Erst in einem zweiten Schritt geht es um eine rechtsethische Engführung, wobei eine moralphilosophische Korrektur nach ethischen Kriterien angebracht ist, wenn es bei rechtsethischer Betrachtung nicht möglich ist, der Instrumentalisierungsgefahr hinreichend vorzubeugen; dann kann es Aufgabe sein, religiöse Bedeutungspotentiale, die säkularistischen Ansichten verborgen bleiben müssten, in eine öffentliche Sprache zu übersetzen. Jedenfalls sollte eine Rechtsethik ihre Ergebnisse anhand moralphilosophisch relevanter Intuitionen überdenken, sodass ein Ansatz, der vorwiegend an Interessen orientiert ist, hinterfragt werden kann