Abstract
Zusammenfassung Der Geschäftsbereich Leistungssport des Deutschen Olympischen Sportbundes agiert als Common Agent, nämlich der Sportverbände und des Bundesministern des Innern bei der Verteilung der Sportfördermittel des BMI an die olympischen Spitzenverbände im DOSB. In diesem Beitrag wird theoriegeleitet ein Hypothesensystem entwickelt, welches beschreibt, nach welchen Kriterien der GBL bei der Verteilung der Mittel vorgeht. Es zeigt sich, dass neben den Bewertungskriterien, die im so genannten Förderkonzept 2012 formalisiert werden, diskretionäre Handlungsspielräume bestehen. Diese werden quantifiziert und mittels des Hypothesensystems interpretiert. Es wird diskutiert, wie die Problematik einer Common Agency entschärft werden kann.