Abstract
Die normativen Beurteilungskriterien von John Rawls Gerechtigkeitstheorie richten sich primär auf grundlegende soziale Institutionen und zielen erst in zweiter Linie auf Handlungen und Personen ab. Dennoch ist das zugrunde gelegte liberale Personenbild von Rawls für seine Gerechtigkeitskonzeption zentral, da es im direkten Zusammenhang mit den Grundannahmen des Urzustands steht. Schließlich hängt davon das gesamte operationale Prüfungsunterfangen ab. Da Rawls beansprucht, die in liberalen Gesellschaften vorhandene Intuition von Gerechtigkeit darzulegen, bezieht sich sein Begründungsmodell entsprechend nur auf solche Personen, die in modernen liberalen demokratischen Verfassungsstaaten leben und deren Intuition von Gerechtigkeit.