Abstract
ZusammenfassungEntscheidungen am Lebensende sind Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit. In dieser Studie wurden Berliner Medizinstudierende zu ihren Kenntnissen der rechtlichen Grundlagen und ihrer ethischen Bewertung von passiver und aktiver Sterbehilfe befragt. Im Wintersemester 2002/2003 wurde eine schriftliche Befragung zu ethischen und rechtlichen Aspekten der Sterbehilfe unter den Teilnehmenden eines Pflichtkurses für Medizinstudierende im fünften Studienjahr an der Charité, Universitätsmedizin Berlin durchgeführt. Gruppenunterschiede im Antwortverhalten wurden mit dem χ2-Test nach Pearson geprüft. Von 102 Studierenden beantworteten 85 den Fragebogen (Rücklaufquote = 82,5%). Es wussten 46 Medizinstudierende (54,1%), dass die Therapiebegrenzung am Lebensende legal sein kann; 70 (82,3%) hielten dies für ethisch akzeptabel. Die Tötung auf Verlangen in bestimmten Situationen hielten 35 Studierende (41,2%) für ethisch akzeptabel; 28 (33,0%) befürworteten die Legalisierung der Tötung auf Verlangen in bestimmten Situationen. Im Vergleich zu Ärztinnen und Ärzten in Deutschland wurde die Tötung auf Verlangen von weniger Studierenden abgelehnt. Angesichts der bestehenden Unsicherheiten bei den Studierenden hinsichtlich der rechtlichen und ethischen Bewertung von Entscheidungen am Lebensende sollten diese Aspekte in der medizinischen Ausbildung stärker berücksichtigt werden.