Abstract
Als »Vorträge verschiedenen Inhalts aus der angewendeten Philosophie« bezeichnete Fichte in der Ankündigung die Vorlesungen, die er im Sommer 1813 in Berlin hielt und die 1820 von den ersten Herausgebern mit Staatslehre betitelt wurden. Unter dem Ausdruck »verschiedenen Inhalts« sind die Gebiete der Wissenschaftslehre, der Rechts- und Sittenlehre, der Religionsphilosophie, der Philosophie der Geschichte einzubeziehen. Solche Disziplinen bilden das Gefüge selbst des Fichteschen Systems der Philosophie, wobei die Naturlehre, die ebenfalls zum System gehört, in den Vorlesungen vom 1813 nur andeutungsweise im Gegensatz zur Schellingschen Naturphilosophie behandelt wird. Mit gutem Grund läßt sich darum behaupten, die sogenannte Staatslehre biete eine synthetische Darstellung der Fichteschen Grundansichten, ja sie gebe ein Fazit des Philosophierens Fichtes insgesamt kurz vor seinem Tode. Das »formale« Merkmal dieser Darstellung besteht darin, daß sie vom Standpunkt der angewandten Philosophie her verfaßt und entwickelt wird.