Abstract
ZusammenfassungDas belgische Parlament verabschiedete am 28. Mai 2002 das Euthanasiegesetz. Hierdurch wurden die verschiedenen Pflegeeinrichtungen mit einem neuen rechtlichen Rahmen konfrontiert. Das neue Gesetz lässt Euthanasie unter bestimmten Voraussetzungen zu. Dieser Beitrag möchte einige Orientierungspunkte für einen vertretbaren Umgang mit dem Euthanasiegesetz in katholischen Pflegeeinrichtungen liefern. Als Ausgangspunkt hierfür gilt der Grundsatz, dass alles Mögliche getan werden muss, um dem Sterbenden und seiner Umgebung den nötigen Beistand und die bestmögliche Betreuung zu geben und seinem Verlangen nach einem menschenwürdigen Lebensende entgegenzukommen. Wird um Euthanasie gebeten, so entscheiden sich die katholischen Pflegeeinrichtungen Belgiens für die palliative Filterprozedur. Bevor hier die Konturen einer solchen Sorge für ein menschenwürdiges Lebensende umrissen werden, werden zunächst einige fundamentale Annahmen zum Menschsein und dem Wert der Autonomie inhaltlich beleuchtet. Der Autor stützt sich hierfür auf eine relationale Auffassung der Person, wie diese innerhalb der personalistischen Strömungen der Ethik entwickelt wird.