Abstract
Zusammenfassung. Inzwischen ist „Dolly” mehrfach durch die Klonierungen anderer Säugetiere hinreichend bestätigt worden. Im Januar 1999 sollen Koreanische Forscher sogar den ersten menschlichen Embryo kloniert haben. Im folgenden werden zunächst biologisch-technische Grundlagen aktueller Klonierungstechnologien des Embryo-Splittings und der Zellkerntransplantation vorgestellt. Anschließend folgt eine kurze ethische Bewertung der Klonierung beim Menschen, wobei das Klonen als ein Verstoß gegen die Menschenwürde klassifiziert wird. Seit der Verabschiedung des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) im Januar 1991 sind jetzt über neun Jahre vergangen. In Anbetracht der wissenschaftlichen Erkenntnisse und des technischen Fortschrittes auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin in den letzten Jahre meldet das ESchG nicht nur zunehmenden Interpretationsbedarf an, sondern weist auch z.T. gravierende Strafbarkeitslücken auf. Mit dem vorliegenden Beitrag soll ein Stück weit eine auf der Basis des naturwissenschaftlichen Fortschritts fundierte ethisch-rechtliche Diskussion insbesondere vor dem Hintergrund des in die Jahre gekommenen deutschen ESchG angeregt werden.