Abstract
Die Bestimmung des Herstellungsbegriffs setzt bei der aristotelischen Unterscheidung zwischen den Tätigkeitsformen der poiesis sowie praxis an. Anders als das selbstzweckliche Handeln ist das herstellende Hervorbringen immer zweckorientierte, auf etwas außerhalb ihrer selbst gerichtete Tätigkeit. Anthropologisch gewendet, lässt sich die entsprechende Fähigkeit zur instrumentellen Mittel erfindung und systematischen Mittelherstellung als zentrales Wesensmerkmal des Menschen bestimmen. Nach Hannah Arendt sind veschiedene Aspekte des Herstellens als einzigartiger Fähigkeit des Menschen zu unterscheiden. Auf der Seite des Herstellungsprozesses sind die eindeutig bestimmbare Abgeschlossenheit und die Finalität das Herstellens charakteristisch; auf der Seite des hergestellten Produktes sind die Gegenständlichkeit des Hergestellten sowie die von diesem unabhängige Beständigkeit des Produktentwurfs bestimmend, in dem wiederum die grundsätzliche Anlage zur Vervielfältigung und Massenproduktion jeder Hervorbringung gründet. Hieraus ergibt sich die Haltbarkeit als inhärente Eigenheit des Hergestellten, das somit seinen Hersteller potenziell überdauert. Schließlich wird die anthopologische Bedeutung des Herstellungshandelns deutlich: der unstete Mensch, dessen Leben in Struktur und Verlauf dauerhaft anfällig und beständig unbeständig ist, benötigt zum Überleben verlässlich Dauerhaftes, Beständiges. Als Homo faber gelingt es ihm, seine eigene Unnatürlichkeit durch selbstgemachte Künstlichkeit zu ergänzen und sich so eine “Heimat” zu schaffen.