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    Begriff des Rechts.Gottfried Dietze - 1997
    Recht impliziert Rechthaben. Wer Recht setzt oder sich darauf beruft, glaubt in der Regel, daß er recht hat. Vom Rechthaben aber ist es nicht weit zur Rechthaberei, in der eine Intensivierung des Rechthabens gesehen werden kann. Da diese nun beim Kampf ums Recht mehr oder weniger natürlich erscheint, kann man meinen, Recht beruhe im Grunde auf Rechthaberei. Das aber weist zu einer Kritik des Rechtsbegriffs, denn Intensivierungen gehen meist über das dem Normalen gemäße Maßvolle hinaus.Nach Ausführungen über die der Rechthaberei (...)
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    Kant und der Rechtsstaat.Gottfried Dietze - 1982
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    Will the presidency incite assassination?Gottfried Dietze - 1965 - Ethics 76 (1):14-32.