Abstract
Institutionen haben nicht nur Anteil an der Stabilität ganzer Gesellschaften, sie organisieren auch die Lebensformen der Einzelnen in maßgeblicher Weise. Anders als viele Rechts- und Sozialphilosophen favorisiert Hegel ein Institutionenmodell, das Aspekte des individuellen Selbstbewusstseins, der Selbstverwirklichung und objektive Mächte des Sittlichen in einen wechselseitigen Abhängigkeitszusammenhang setzt. Das ermöglicht Hegel die Begründung der Institutionen als vernunftgegründete Konstitutionsbedingungen des Sozialen. So wird zudem ein Rechtsverständnis sichtbar, das die Praxen authentisch-wertorientierter Anerkennungsbeziehung und die Gewährleistungsfunktionen extern autorisierter Konfliktkontrolle nicht gegeneinander ausspielt, sondern ihren Zusammenhang als ein spannungsreiches Wechselspiel begreift, in dem die Widersprüche, Pathologien und Aussöhnungspotentiale ihren angemessenen Ausdruck finden.