Abstract
Der Gedanke einer zu schützenden Rede- und Meinungsfreiheit findet sich in zahllosen grundlegenden Rechtsdokumenten. So hat nach Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte jeder Mensch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Ähnlich heißt es in Artikel 5 des bundesdeutschen Grundgesetzes, jeder habe das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Dagegen wird im First Amendment der Verfassung der Vereinigten Staaten kein subjektives Recht erwähnt; vielmehr wird dem Kongress verboten, die Redefreiheit gesetzlich einzuschränken.