Abstract
Warum eine Konsultation zur Theologie der Menschenrechte innerhalb des Projekts „Orientierungswissen zum gerechten Frieden“? Der Gedanke, sich im Rahmen dieses Projekts – genauer: in der Arbeitsgruppe „Gerechter Friede durch Recht?“ – mit den Menschenrechten zu befassen, entstand aus einer doppelten Beobachtung. Zum einen sind die Menschenrechte seit den 1940er-Jahren zu einer ethischen, juristischen und politischen Leitkategorie aufgestiegen, auch und gerade im Blick auf Entscheidungen über Krieg und Frieden, was eine besondere friedensethische Betrachtung rechtfertigt, ja notwendig macht. Zum anderen besteht in Kirche und christlicher Theologie Klärungsbedarf, ob und wie den Menschenrechten kategoriale Bedeutung in der friedensethischen Urteilsbildung zukommt. Dies gilt gerade auch für das Leitbild des gerechten Friedens.