Abstract
Die Eigentumsgarantie nimmt nicht nur in der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, eine bedeutende Stellung ein, sondern prägt auch die verfassungsrechtlichen Grundlagen der europäischen Nachbarstaaten und vieler anderer Rechtsordnungen auf dem Globus. Neben der Bewahrung konkreter Eigentumspositionen gewährleistet die Eigentumsgarantie vor allem das Freiheitsanliegen des Einzelnen, der im Eigentum die materielle Absicherung seiner Selbstbestimmung findet. Allerdings steht das Eigentum nicht allein im Dienst des Eigentümers; es soll auch dem Gemeinwohl dienen. In dieser Wechselbezüglichkeit entstehen Konflikte und es verfestigt sich zusehends eine Unausgewogenheit, wenn durch den Gebrauch von Eigentum ökologische Gemeinwohlinteressen nachhaltig verletzt werden, etwa bei der Zerstörung von Umweltgütern oder dem (übermäßigen) Verbrauch von Umweltressourcen. Dies spricht für eine Neuausrichtung des Verständnisses von Eigentum und seiner Beziehung zu sozio-ökologischen Notwendigkeiten, wobei diese sich an den aktuellen ökologischen Herausforderungen für die Gesellschaft(en) – weltweit – orientieren muss: Der im Eigentum verankerte Anteil an Rechten muss wieder mit den sozialen und ökologischen Verantwortlichkeiten in Balance gebracht werden. Hierzu gibt es sozio-historisch, aber auch verfassungsrechtlich vielversprechende Ansatzpunkte; ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz deutet in dieselbe Richtung.