Abstract
In der ersten endgültigen griechischen Verfassung von Troizen vom 17. Mai 1827 ist zwar von „Bürgern“ und „Gewaltenteilung“ die Rede. Doch muss diese Verfassung auf eine „osmanische“ Gesellschaft ohne Osmanen angewandt werden. Nach Entstehung des Nationalstaats empörten sich die lokalen Vorsteher über den Verlust ihrer Privilegien. Dasselbe galt für die orthodoxen albanischsprachigen Kaufleute und Reeder der Insel Hydra, die einen wesentlichen Anteil am Unabhängigkeitskrieg hatten, und zwar im Gegensatz zu den griechischsprachigen, der Rum-Millet nicht angehörenden Katholiken der Ägäis-Inseln, die auf Betreiben ihrer französischen Beschützer und ihrer meist italienischen Bischöfe im Befreiungskampf neutral geblieben waren. Die ersten staatlichen Kriegsschiffe wurden dann auch von den Inselreedern gesprengt.