Abstract
Die Geschichte der spanischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist eng mit der Entstehung des bürgerlich-liberalen Staates und den insoweit prägenden politischen und konstitutionellen Entwicklungen im Spanien des 19. Jahrhunderts verknüpft. Den Ausgangspunkt bildet die Verfassung von Cádiz vom 19. März 1812, die eine politische Ordnung im Einklang mit den Grundsätzen des bürgerlich-liberalen Staates Die Konsolidierung der liberalen Ordnung stieß jedoch auf große Hindernisse, da die Mächte des Ancien Régime nicht gewillt waren, ihre Privilegien aufzugeben. Dies sollte zu einem ständigen Kampf zwischen Reaktionären und Reformatoren führen, in dem die restaurativen Kräfte 1814 mit der Rückkehr König Ferdinands VII. nach Spanien, der Aufhebung der Verfassung von Cádiz und der Wiedereinführung einer absoluten Monarchie die Oberhand gewannen. Ausführlich zu diesem Thema Josep Fontana, La época del liberalismo, in: ders./R. Villares, Historia de España, Bd. 6, Barcelona 2007, S. 57 ff. und 66 ff.