Abstract
Feministische Rechtstheorien befassen sich mit Geschlechterverhältnissen im Recht. Hierbei geht es um die juristische Konstruktion von Geschlecht einerseits und um die nicht nur geschlechtsspezifische, sondern um die vergeschlechtlichte Konstruktion von Recht andererseits – so sehr das Recht Geschlechterverhältnisse prägen kann, so ist auch das Recht selbst von Bezugnahmen auf und Vorstellungen von Geschlecht durchzogen. Damit stellen feministische Rechtstheorien zum einen die Frage nach der Konstruktion von Geschlecht im und durch Recht: Wie wird Geschlecht juristisch definiert, wo wird es mit welchen Folgen für wen gesetzt und wie werden Personen des je rechtlich zugewiesenen Geschlechts mit rechtlichen, aber auch mit sozialen Verhandlungspositionen versehen? Zum anderen wird umgekehrt hinterfragt, weswegen Recht durch gesellschaftliche Geschlechterverhältnisse geprägt ist und von ihnen beeinflusst wird.