„Glaub nicht immer, daß Du Deine Worte von Tatsachen abliest.“: (MS 129) – Zum Unterschied zwischen der Äußerung der Erinnerung einer Absicht und einer Absichtserklärung in der GegenwartDie hier bewusst extrem textnah durchgeführte Exegese der Äußerung einer Erinnerung einer Absicht sowie der gegenwärtigen Absichtserklärung bei Ludwig Wittgenstein bezieht sich ausschließlich auf dessen Werk. Beim Stichwort Absicht wird in der Literatur meistens auf das Buch der Wittgenstein-Schülerin G.E.M. Anscombe mit dem Titel Intention (1957) verwiesen, das zweifelsohne von Wittgenstein beeinflusst ist und sich auch an diesen anschließt, aber letztlich doch eine eigenständige und nicht Wittgenstein-identische Position vertritt. Anscombe verortet den Absichtsbegriff zudem explizit in der Philosophie der Antike, ein Umstand der Wittgenstein nicht wirklich interessiert. Vgl. ebenso Anscombe (1956/57). Mein Dank für das Interesse an dieser Arbeit sowie für Hinweise und weiterführende Kommentare gilt Pr [Book Review]

Conceptus: Zeitschrift Fur Philosophie 40 (98):26-53 (2014)
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Abstract

ZusammenfassungErinnerung ist für Wittgenstein ein komplexer Vorgang, der mit einer Vielzahl von Schwierigkeiten verbunden ist. Dies gilt besonders für seine Überlegungen zur Erinnerung einer Absicht – ein in der Wittgenstein-Literatur bis dato vernachlässigter Aspekt, obwohl er in diversen Manuskripten des Nachlasses hervorsticht. Nach Wittgenstein erlaubt uns der Erinnerungsvorgang nicht, uns eine vermeintliche Absicht „vor Augen zu führen“, dennoch verwenden wir den sprachlichen Ausdruck, um mittels einer Erinnerungsbeschreibung eine vergangene Absicht zu äußern. Nur was bringen wir damit aber zum Ausdruck? – Da die Worte sich weder auf Tatsachen beziehen noch mit diesen korrespondieren, kommt es zur paradoxen Situation, dass jemand sich des Inhalts einer Absicht zu erinnern meint, nicht aber der einstigen Worte. Dies wirft im Umkehrschluss die Frage auf, was unter diesen Umständen die Artikulation der Erinnerung einer Absicht überhaupt aussagen soll und kann, und weiterhin, was der Unterschied zu einer gegenwärtigen Absichtserklärung ist.

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