Abstract
Die Schweiz wurde schon als „le pays le plus décentralisé d’Europe“Michel Fromont, Droit administratif des États européens, Paris 2006, S. 43. bezeichnet. Die 26 Kantone als Gliedstaaten des Bundes sind äußerst eigenständig. Die überwiegende Zahl der Kantone konnte 1848, bei Gründung des heutigen Bundesstaats, auf eine lange Geschichte als selbständige Staatswesen zurückblicken. Zudem unterscheiden sich die Kantone traditionell stark in sprachlich-kultureller, konfessioneller, politischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Diese Vielfalt des Staatswesens schlägt sich auch in der Organisation des Justizwesens nieder: Bund wie Kantone verfügen über je eigene Gerichte und Verfahrensordnungen. Der vorliegende Beitrag soll einen Eindruck dieser Vielfalt vermitteln, zugleich aber die wesentlichen Entwicklungslinien darstellen.