In Ralf Stoecker, Christian Neuhäuser & Marie-Luise Raters (eds.),
Handbuch Angewandte Ethik. Stuttgart: Verlag J.B. Metzler. pp. 391-396 (
2011)
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Abstract
Der Begriff der Behinderung ist komplex. Er kann in einer medizinischen Perspektive als Schädigung, also als eine dauerhafte Störung der Funktionsfähigkeit des Organismus, verstanden werden; oder er kann als Einschränkung der Handlungsfähigkeit einer Person interpretiert werden, wobei in der rechtlichen Verankerung meist speziell auf die Minderung der Erwerbsfähigkeit und die eingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben abgehoben wird.