Abstract
Der Beitrag widmet sich internationalen und vergleichenden Perspektiven der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen und den sich daraus ergebenden Herausforderungen für das deutsche materielle und prozessuale Strafrecht. Dabei stellt der Beitrag die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zunächst in einen weiteren Kontext, zudem die Grundsätze zur Bekämpfung der Straflosigkeit, die UN-Leitprinzipien für Rechtsschutz und Wiedergutmachung und das Recht auf Wahrheit gehören. Anschließend werden anhand von vier Beispielsfällen aus Deutschland und der Schweiz die praktischen Schwierigkeiten aufgezeigt, die mit dem Versuch der strafrechtlichen Aufarbeitung der Beteiligung von Unternehmen an Menschenrechtsverletzungen verbunden sind. Die Fälle zeigen die Herausforderungen, vor denen die Strafermittlungsbehörden stehen, wenn Sachverhalte im Ausland ermittelt werden müssen und der konkrete Sorgfaltsmaßstab festgelegt werden muss. Rechtsvergleichend wird sodann die Rechtslage in der Schweiz und Österreich betrachtet, wo bereits innovative Ansätze verwirklicht wurden. Allerdings steht der Praxistest dieser Ansätze in transnationalen Konstellationen noch aus. Schließlich erteilt der Beitrag der Vorstellung, im deutschen Recht genüge die Haftung des OWiG, eine klare Absage.