Abstract
Die Todesstrafe gilt als die härteste aller Strafen, weil sie dem Betroffenen jede weitere Möglichkeit zur Entfaltung seiner Individualität, zur Wahrnehmung seiner Freiheit, zur Geltendmachung seiner Rechte und zur Nutzung seiner Fähigkeiten nimmt. Die These von der Todesstrafe als der härtesten aller Strafen mag man indes in Zweifel ziehen, wenn man sich Situationen vorstellt, in denen Menschen so gequält und gefoltert werden, dass sie sich den Tod sogar wünschen, ihn gar herbeisehnen. Glücklicherweise ist heute nicht mehr die Zeit, über die eventuelle Legitimität solcher ›Folterstrafen‹ zu räsonieren.