Abstract
Die Ideen der Grundgüter und der Grundfreiheiten (einer Untermenge der Grundgüter) sind ein wichtiger und charakteristischer Baustein der Rawlsschen Theorie der Gerechtigkeit, auch wenn Rawls sie nicht durch die Aufnahme in die Liste der Grundideen seiner Theorie geadelt hat. Sie sind grundlegend, weil sowohl die Formulierung seiner zwei Grundsätze der Gerechtigkeit als auch die Begründung der Grundsätze und insbesondere des Vorrangs der Grundfreiheiten im Urzustand und zuletzt auch Rawls’ Verständnis des Vorrangs des Rechten auf sie zurückgreifen. Die Idee der Grundgüter ermöglicht es, in einer vom Faktum des Pluralismus geprägten Gesellschaft zu einem Einverständnis darüber zu kommen, was berechtigte Ansprüche an die Gesellschaft sind, wie sie begründet werden können und wie sie gegeneinander abgewogen werden können. Im Verlauf der Jahre hat Rawls verschiedene Änderungen an seiner Darstellung der Grundgüter vorgenommen, u.a. als Reaktion auf Kritik oder auch in Anpassung an grundsätzlichere Revisionen seiner Theorie.