Abstract
Der Aufsatz gilt den Fragen nach der Vereinbarkeit der Dialektik in Kants Kritik der teleologischen Urteilskraft und der Kritik der reinen Vernunft , nach der von Kant behaupteten Leistungsfähigkeit der Teleologie als Brückeprinzip zwischen theoretischer und praktischer Vernunft. Die Untersuchung mündet in zwei Befunde: Erstens kann die erkenntnistheoretische Doktrin der KrV vor den Ergebnissen der Dialektik der teleologischen Urteilskraft bestehen, sofern Kants Kausalitätserklärungen nach Endursachen als Interpretationen von konstitutiven Kausalitätsbeziehungen nach Wirkursachen gemäss den Verstandeskategorien aufgefasst werden. Für dieses Verständnis gibt es im Text gute Anhaltspunkte. Allerdings - dies ist der zweite Hauptbefund - verunmöglicht exakt jenes Teleologie-Verständnis, welches die Kompatibiität von KrV und KdU gewährleistet, die erfolgreiche Durchführung von Kants Programm des systematischen Brückenschlages zwischen theoretischer und praktischer Vernunft