Informationsverwaltungsrecht: Zur kognitiven Dimension der rechtlichen Steuerung von Verwaltungsentscheidungen

Tübingen: Mohr Siebeck (2014)
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Abstract

Informationsverwaltungsrecht" bezeichnet weder ein neues Teilgebiet des Besonderen Verwaltungsrechts noch eine spezifische Umakzentuierung des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Angesprochen ist damit vielmehr das Verwaltungsrecht unter den Bedingungen der modernen, globalisierten Wissensgesellschaft. Das Informationsverwaltungsrecht ist in diesem Sinne ein Recht, das sich reflexiv auf die wechselweise Beeinflussung seiner normativen und seiner kognitiven Dimension einstellt und es unternimmt, diesen Vorgang aktiv zu gestalten: als die rechtliche Anleitung einer angemessenen Informationsverarbeitung der Administrative, die zugleich zur rechtsinternen Wissenskonstruktion beitragt und damit als prozedurales Gesamtarrangement eine neue Form von Entscheidungsfindung qua Rechtsanwendung ermoglicht. Ino Augsberg skizziert die wesentlichen theoretischen und dogmatischen Konsequenzen, die aus dieser Ausgangslage folgen.

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