Rechtsphilosophie und juristische Methodenlehre im Lichte der evolutionären Erkenntnistheorie: unter besonderer Berücksichtigung heutiger naturwissenschaftlicher Forschungsergebnisse

Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften (1989)
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Abstract

Der Arbeit geht es in erster Linie darum, die von Karl Popper und Konrad Lorenz entworfene evolutionare Erkenntnistheorie in die rechtsphilosophische Diskussion einzufuhren und nachzuweisen, dass sie allein dazu in der Lage ist, sowohl einer leistungsfahigen Gesetzgebungslehre wie auch einer anwendungsbezogenen juristischen Methodologie als Grundlage zu dienen. Ein wichtiges Anliegen der evolutionaren Erkenntnistheorie besteht darin, die unheilvolle Kluft zwischen den Geisteswissenschaften einerseits und den Naturwissenschaften andererseits zu uberwinden. Entsprechend dieser Zielsetzung versucht die Arbeit auch, die Forschungsergebnisse anderer Wissenschaften fur das Recht nutzbar zu machen: Zu nennen sind dabei insbesondere die mathematische Logik (Alfred Tarskis), die (vom philosophischen Positivismus vollig verkannte, von Popper indes klar herausgestellte) naturwissenschaftliche Forschungsmethode, die -Innate Value Theory- der Biologen (G. E. Pugh) und nicht zuletzt die Ergebnisse der heutigen Gehirnforschung, die allein eine wissenschaftliche Grundlage fur Sprach- und Erkenntnistheorien abgeben konnen."

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