Results for 'Seine Rechte'

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  1.  2
    Ontv angen boeken. [REVIEW]Peter Boekholt, Seine Rechte & Pflichten Im Neuen Kirchenrecht - 1985 - Bijdragen, Tijdschrift Voor Filosofie En Theologie 46 (1):113-116.
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    Der Mensch und sein Recht: ausgewählte rechtstheoretische Schriften.Otto Brusiin & Urpo Kangas - 1990 - Berlin: Duncker Und Humblot. Edited by Urpo Kangas.
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  3. “Das Recht kann nicht ungerecht sein …” Beiträge zu Leibniz’ Philosophie der Gerechtigkeit.Andreas Blank (ed.) - 2015 - Stuttgart, Germany:
     
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  4.  5
    Das recht auf persönlichkeit und seine grenzen.Kurt Breysig - 1944 - Berlin,: W. de Gruyter & co..
    Dieser Titel aus dem De Gruyter-Verlagsarchiv ist digitalisiert worden, um ihn der wissenschaftlichen Forschung zugänglich zu machen. Da der Titel erstmals im Nationalsozialismus publiziert wurde, ist er in besonderem Maße in seinem historischen Kontext zu betrachten. Mehr erfahren Sie hier.
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  5. Recht und Sein.Werner Maihofer - 1954 - Frankfurt am Main,: V. Klostermann.
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  6. Sein und Sollen im Erfahrungsbereich des Rechtes.Peter Schneider (ed.) - 1970 - Wiesbaden,: F. Steiner.
     
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    Recht und Sein nach Heideggers Fundamentalontologie: der Weg zur Phänomenologie des Rechts.Shin-Ichi B. Yuasa - 1969 - [Köln: W. Kleikamp.
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  8.  11
    Das Recht Anders zu sein: Eine chance für die moral: Pluralismus zwischen freiheit und verantwortlichkeit.Karl-Wilhelm Merks - 1994 - Bijdragen 55 (1):2-23.
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  9. Sein und sollen im recht.Edmund Mezger - 1920 - Tübingen,: Mohr.
     
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  10.  7
    Das Sein der Welt ertragen: Rechts- und Staatsontologie.Rok Svetlic - 2019 - Würzburg: Königshausen & Numann.
  11. Das Recht und seine Durchfuhrung nach K. Chr. Planck.O. L. Umfrid - 1905 - Philosophical Review 14:239.
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  12.  13
    „Das Recht, ein Mensch zu sein" oder Forderungen der Bedingungen des ethischen Handelns.Loanna Kuçuradi - 1992 - Perspektiven der Philosophie 18:277-290.
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  13.  22
    „Das Recht, ein Mensch zu sein" oder Forderungen der Bedingungen des ethischen Handelns.Loanna Kuçuradi - 1992 - Perspektiven der Philosophie 18:277-290.
  14. Sein, Müssen und Sollen im Recht.G. Robles - 1986 - Rechtstheorie 17 (3):277-293.
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  15. Das Verhältnis von Sein und Sollen als ein Grundproblem des Rechts.Franz Achermann - 1955 - Winterthur,: P. G. Keller.
     
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  16. Ein Kind Sein, Brauchen Kinder Rechte?Karin Ulrich-Eschemann - 2017 - In Hans Günter Ulrich, Gerard Cornelis den Hertog, Stefan Heuser, Marco Hofheinz & Bernd Wannenwetsch (eds.), "Sagen, was Sache ist": Versuche explorativer Ethik: Festgabe zu Ehren von Hans G. Ulrich. Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt.
     
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  17.  7
    IV. Das Recht und seine Durchführung nach K. Chr. Planck.O. L. Umfrid - 1904 - Archiv für Geschichte der Philosophie 17 (1):60-93.
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  18.  18
    Das höchste Recht des Subjekts und sein höchstes Unrecht.Walter Jaeschke - 2014 - Hegel-Jahrbuch 2014 (1).
  19. Der Mythos vom Recht und seine empirischen Grundlagen: eine Untersuchung über die erfahrungsmässigen Grunglagen der Rechtsvorstellung, zugleich ein Beitrag zur Begründung einer wissenschaftlichen Rechtslehre.Theodor Jaehner - 1933 - München: J. Schweitzer.
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  20.  3
    Das positive Recht und seine Funktion.Werner Krawietz - 1967 - Berlin,: Duncker Und Humblot.
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  21. Der normative Druck des Faktischen: Technologische Herausforderungen des Rechts und seine Fundierung in sozialer Praxis (edited book).Dennis-Kenji Kipker, Matthias Kopp, Peter Wiersbinski, Jan-Christoph Marschelke, Falk Hamann & Martin Weichold (eds.) - 2019 - Stuttgart, Germany: Franz Steiner Verlag.
    Wie beeinflussen sich Recht und Technik? Im ersten Teil dieses Bandes hinterfragen die Autorinnen und Autoren, ob es tatsächlich die rechtliche Entwicklung sein kann, die die Rahmenbedingungen für den technologischen und den damit möglicherweise einhergehenden gesellschaftlichen Fortschritt setzt – oder ob vielmehr das Recht nicht antizipiert, sondern nur reagiert. Damit und mit der globalen Dimension des Themas einher geht die Erkenntnis, dass es vielleicht an der Zeit ist, in einer weltweiten Informationsgesellschaft an neue, auch außerhalb des Rechts liegende Regulierungsansätze zu (...)
     
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  22.  16
    Der Mythos vom Recht und seine Empirischen Grundlagen. [REVIEW]H. W. S. - 1934 - Journal of Philosophy 31 (11):305-306.
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  23.  8
    Recht der Natur.Georg Friedrich Meier - 1767 - New York: Georg Olms Verlag. Edited by Dominik Recknagel.
    Innerhalb des Gedankenexperiments eines natürlichen Zustandes bewegt sich Meier in der für seine Zeit üblichen Weise der Grundlegung einer Naturrechtslehre mit der Suche nach dem obersten Prinzip, aus dem alle weiteren Grundsätze und Regeln abzuleiten sind. Berücksichtigt man die naturrechtliche Tradition von Christian Wolff und Alexander Gottlieb Baumgarten, in die sich Meier mehrfach ausdrücklich stellt, würde man nun hier das Gebot des Strebens nach Vollkommenheit erwarten. Doch überraschenderweise legt Meier seinem Recht der Natur ein anderes Prinzip zu Grunde, nämlich: (...)
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  24. Kants Dreidimensionaler Vernunftbegriff Des Öffentlichen Rechts Und Seine Problematik.Ulrich Thiele - 1998 - Jahrbuch für Recht Und Ethik 6.
    For the first time in his Doctrine of Right, Kant employs an expanded, three dimensional concept of public law. In addition to constitutional law, it also includes international law and cosmopolitan law. Each of these concepts of law is assigned its own principle of reason: constitutional law declares that a republic is the only rightful constitution for an individual state; international law requires at least an association of states with higher level instruments of coercion; and cosmopolitan law primarily defines the (...)
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  25.  8
    Gruppen, Recht, Gerechtigkeit: Die moralische Begründung der Rechte von Minderheiten.Susanne Boshammer - 2003 - De Gruyter.
    Sollten muslimische Lehrerinnen im Unterricht ein Kopftuch tragen dürfen? Ist es gerecht, wenn Frauen bei der Vergabe von Arbeitsplätzen bevorzugt werden? Sollten die Kinder der Amish von der Schulpflicht befreit sein? Rechte von Minderheiten beschäftigen zunehmend die aktuelle Rechtsprechung und Politik. In der philosophischen Debatte sind sie nicht zuletzt deswegen so umstritten, weil sie dem Gleichheitsgedanken zu widersprechen scheinen. Es zeigt sich jedoch, dass die Anerkennung von Minderheitenrechten unter bestimmten Umständen moralisch gefordert ist.
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  26.  12
    Das Recht der Völker: Enthält: "Nochmals: Die Idee der Öffentlichen Vernunft".John Rawls - 2002 - De Gruyter.
    "Nun ist "Das Recht der Volker" [...] in einer ambitionierten neuen Reihe beim Berliner Verlag de Gruyter erschienen. [...], dass aus "Das Recht der Volker" - wie immer bei Rawls - viel gelernt werden kann [...]."Neue Zurcher Zeitung "Gegen Ende seines Lebens gab John Rawls Antwort auf die Frage, wann ein Krieg gefuhrt werden darf".Suddeutsche Zeitung ""Das Recht der Volker" ist das am meisten beschaftigende und zuganglichste Buch von Rawls."Times Literary Supplement "Es ist sein personlichstes Buch geworden - eines, das (...)
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  27.  7
    Rechts- und Staatsphilosophie bei G. W. Leibniz.Tilmann Altwicker, Francis Cheneval & Matthias Mahlmann (eds.) - 2020 - Tübingen: Mohr Siebeck.
    Der Band beleuchtet Leibniz' Rechts- und Staatsphilosophie im Kontext seiner Metaphysik, Logik, Erkenntnistheorie und Moralphilosophie. Auch die Rezeption seiner Rechts- und Staatsphilosophie wird in den Beiträgen reflektiert. Gerade im Hinblick auf die aktuelle Diskussion um die politische Gestaltung Europas und die kosmopolitische Gestaltung der Globalisierung verdient seine Philosophie Aufmerksamkeit - nicht zuletzt auch auf Grund interner Spannungen, die das politische Selbstverständnis Europas bis heute kennzeichnen.
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  28.  13
    »Ich allein aber verstehe es recht.« Fichtes idealistischer Verstehensbegriff und seine Paradoxie.Wilhelm Lütterfelds - 2009 - Fichte-Studien 32:1-11.
  29.  6
    »Ich allein aber verstehe es recht.« Fichtes idealistischer Verstehensbegriff und seine Paradoxie.Wilhelm Lütterfelds - 2009 - Fichte-Studien 32:1-11.
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  30. Hegels Lehre über Staat und Recht und seine Strafrechtstheorie.A. A. Piontkovskiĭ - 1960 - Berlin,: Deutscher Zentralverlag.
     
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  31.  19
    An Seine Freunde / Epistulae Ad Familiares: Lateinisch - Deutsch.H. G. Cicero - 2011 - De Gruyter.
    An seine Freunde - wer da Zeugnisse dessen, was wir Freundschaft nennen, erwartet, wird sich ein wenig enttäuscht finden. Abgesehen von den Briefen an seine Gattin Terentia und seine Freigelassenen Tiro, die eine Sonderstellung einnehmen, gibt sich Cicero nur einigen wenigen Partnern gegenüber ganz so, wie er ist, und das ist doch das, was wir bei einem Freund voraussetzen: Unbefangenheit und Unverstelltheit. Die große Masse seiner Briefe ist zweckgebunden, trägt mehr oder weniger formellen Charakter. Da gilt es, (...)
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  32.  2
    Heinrich Scholler. Die Rechtsvergleichung bei Gustav Radbruch und seine Lehre vom überpositiven Recht.Andreas Funke - 2005 - Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie 91 (1):144-145.
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  33.  9
    Rechts- und Sozialphilosophie in Deutschland heute: Beiträge zur Standortbestimmung.Robert Alexy, Ralf Dreier & Ulfried Neumann (eds.) - 1991 - Stuttgart: F. Steiner.
    Erscheint anlasslich des 15. Weltkongresses der Internationalen Vereinigung fur Rechts- und Sozialphilosophie (IVR) vom 18. bis 24. August 1991 in Gottingen und enthalt eine Selbstdarstellung der deutschen Sektion der IVR. Die Autoren berichten uber ihre eigene theoretische Position oder uber neuere Diskussionszusammenhange, die ihnen wichtig erscheinen. Aus dem Inhalt: K. Adomeit: Menschenrechte und Rechtsphilosophie u H. Albert: Erkenntnis, Recht und soziale Ordnung u R. Alexy: Idee und Struktur eines vernunftigen Rechtssystems u O. Ballweg: Analytische Rhetorik als juristische Grundlagenforschung u R. (...)
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  34. Rechte des Körpers: Juristische, Philosophische Und Theologische Perspektiven.Michael Frey, Florian Priesemuth & Berger Christian (eds.) - 2022 - Berlin: De Gruyter.
    Der Band fragt nach der Rolle des Körpers im Recht. Vertreter:innen der Philosophie, Theologie und Rechtswissenschaft untersuchen ein vielseitiges und komplexes Spektrum an Fragen, die sich aus dem Verhältnis der Begriffe „Recht" und „Körper" ergeben. In welcher rechtlichen Gestalt tritt ein (menschliches) Rechtssubjekt als Körper auf? Wie wird seine Körperlichkeit vom Recht erfasst, geschützt und normativ bestimmt und gestaltet? Was unterscheidet aus einer rechtlichen Perspektive den menschlichen vom tierischen Körper? Kann der menschliche Körper als Eigentum verstanden werden oder gehorcht (...)
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  35.  6
    Erinnerung, Wertschätzung und das Recht zu vererben.Hans-Christoph Schmidt am Busch - 2022 - Zeitschrift für Praktische Philosophie 8 (2):47-70.
    Für die zeitgenössische Philosophie ist das Vererben ein Vermögenstransfer, der unter Gesichtspunkten sozialer Gerechtigkeit zu behandeln ist. Diese Untersuchungsperspektive ist angesichts der massiven Verteilungseffekte, die das Vererben zeitigt, ohne Frage sehr wichtig. Allerdings lässt sie einen Punkt unberücksichtigt: Das testamentarische Vererben kann wichtige Beiträge dazu leisten, dass wir Verstorbene, denen wir zu Lebzeiten nahestanden, in Erinnerung behalten und wertschätzen. Hierbei ist der monetäre Wert der vererbten Güter nicht entscheidend. Wie ich in meinem Aufsatz darlege, lässt sich mit diesem Befund erklären, (...)
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  36.  11
    Unveräusserliche Rechte.Elias Moser - 2018 - Enzyklopädie Zur Rechtsphilosophie 1.
    Dieser Artikel befasst sich mit dem in der politischen Theorie aber auch in der Rechtsphilosophie zentralen Konzept eines unveräußerlichen Rechtes. Ein Recht ist unveräußerlich, wenn eine Rechtsträgerin oder ein Rechtsträger ihr oder sein eigenes Recht nicht aufgeben kann oder übertragen kann. Eine Unveräußerlichkeit ist eine rechtliche 'Unmöglichkeit', den eigenen rechtlichen Status zu verändern. Die rechtstragende Person kann die Pflichten die ihr gegenüber aufgrund des Rechtes geschuldet sind, nicht auflösen (vgl. Meyers 1985, S. 28) und sie kann den Rechtsadressierten keine Befugnisse (...)
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  37.  9
    Warum Rechte?Christoph Menke - 2016 - Zeitschrift für Medien- Und Kulturforschung 7 (2):71-76.
    "Das Rechtssystem geht davon aus, dass der Mensch – und nur der Mensch – eine natürliche Person ist. Das sei ein Irrtum, argumentiert Malte-Christian Gruber, denn die Rechtssubjektivität wird keineswegs alleine mit dem bloßen Menschsein begründet. Es ist die sittliche Autonomie, die den Menschen zu einem »Subjekt, dessen Handlungen einer Zurechnung fähig sind« (Kant) und mithin zur Person macht. Personen werden nicht mit dem Menschsein als solchem identifiziert, sondern durch die Zuschreibung von Handlungs- und Rechtsträgerschaft. Eine solche funktionale Vorstellung von (...)
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  38.  5
    Warum Rechte?Christoph Menke - 2016 - Zeitschrift für Medien- Und Kulturforschung 7 (2):72-77.
    Das Rechtssystem geht davon aus, dass der Mensch – und nur der Mensch – eine natürliche Person ist. Das sei ein Irrtum, argumentiert Malte-Christian Gruber, denn die Rechtssubjektivität wird keineswegs alleine mit dem bloßen Menschsein begründet. Es ist die sittliche Autonomie, die den Menschen zu einem »Subjekt, dessen Handlungen einer Zurechnung fähig sind« (Kant) und mithin zur Person macht. Personen werden nicht mit dem Menschsein als solchem identifiziert, sondern durch die Zuschreibung von Handlungs- und Rechtsträgerschaft. Eine solche funktionale Vorstellung von (...)
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  39.  1
    Recht und Welt.Gerhart Husserl - 1964 - Frankfurt am Main,: V. Klostermann.
    Die Themen reichen von zivilistischen Fragen, die unter allgemeinen rechtstheoretischen Gesichtspunkten aufgegriffen werden, uber wesentliche Aspekte einer allgemeinen Rechtslehre bis zu eigentlich rechtsphilosophischen Gegenstanden. Zusammengehalten wird diese Vielfalt zum einen durch die Einheit des methodischen Ansatzes, zum anderen durch sachliche Grundfragen und Grunduberzeugungen. Der Autor verficht mit allem Nachdruck die Realitat idealen Seins, an dem das Recht teilhat. Er spurt den Sachgegebenheiten und -gesetzlichkeiten dieser Spare nach und legt dabei Fundamente einer rechtswissenschaftlichen Systematik, die weit uber das Zivilrecht hinaus Beachtung (...)
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  40.  8
    Recht und Macht bei Pascal: eine Untersuchung seiner politischen Gedanken.Hermann Geissbühler - 1974 - Frankfurt/M.: Peter Lang.
    Eine Analyse von Pascals Pensees und seinen andern Werken zeigt, dass seine Begriffe von Staat und Recht, von Macht und Gerechtigkeit eng mit seiner Ontologie und Anthropologie verbunden sind. Die bei Pascal typische Dialektik der zwei Naturen des Menschen bestimmt Pascals Betrachtungen der Institutionen von Staat und Recht. Der Mensch ist nach Pascal sowohl durch die Selbstverfallenheit und das Machtstreben wie auch durch die -charite- bestimmt, die ihn dazu treibt die rechte Ordnung von Staat und Recht zu suchen.".
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  41.  21
    Die Rechte zukünftiger Kinder im Kontext pränataler Diagnostik.Dagmar Schmitz & Marcus Düwell - 2021 - Ethik in der Medizin 34 (1):49-63.
    Das Gendiagnostikgesetz verbietet seit 2010 die pränatale Diagnostik spätmanifestierender Erkrankungen GenDG). In seiner Begründung bezog sich der Gesetzgeber in Analogie zu internationalen Empfehlungen für den pädiatrischen Bereich vor allem auf das Recht des heranwachsenden Kindes bzw. des späteren Erwachsenen auf Nichtwissen. Mit diesem gesetzlichen Verbot hat Deutschland einen viel diskutierten Sonderweg in der Regulierung genetischer Pränataldiagnostik eingeschlagen. Seither jedoch hat sich nicht nur die Perspektive auf prädiktive Testungen im Kindesalter verändert. In zunehmendem Maße generieren auf das gesamte Genom abzielende Diagnostikangebote (...)
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  42.  4
    Zur Rechts- Und Sittenlehre Ii.Johann Gottlieb Fichte - 1971 - De Gruyter.
    Frontmatter -- Vorrede des Herausgebers. -- Inhaltsanzeige des vierten Bandes. -- Inhalt. -- 1) System der Sittenlehre nach den Principien der Wissenschaftslehre, 1798. -- Einleitung. -- Erstes Hauptstück. -- Zweites Hauptstück. -- Drittes Hauptstück. -- 2) Die Staatslehre, oder über das Verhältniss des Urstaates zum Vernunftreiche, in Vorlesungen, 1813. -- Erster Abschnitt. -- Zweiter Abschnitt. -- Dritter Abschnitt. -- 3) Rede an seine Zuhörer, am 19. Februar 1813.
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  43.  11
    Recht auf Sterbehilfe?: politische, rechtliche und ethische Positionen.Heribert Niederschlag & Ingo Proft (eds.) - 2015 - Ostfildern: Matthias Grünewald Verlag, Schwabenverlag.
    Wenn die Therapie an eine Grenze kommt und keine Aussicht auf Heilung besteht, wenn Leiden und Schmerz ubermachtig werden, stellt sich haufig die Frage: "Wie mochte ich sterben?" Dann wird fur immer mehr Menschen der Suizid zum Ausdruck eines selbstbestimmten Sterbens. Hierzu ist in Politik und Gesellschaft eine heftige Debatte entbrannt, besonders um die Frage, ob ein assistierter Suizid vom arztlichen Ethos gedeckt und somit straffrei sein kann. In dieser Publikation diskutieren Politiker, Juristen, Mediziner, Theologen und Ethiker diese Fragen kontrovers (...)
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  44. Alles, was (ge)recht ist? – Gerechtigkeit im Recht als Herausforderung der Christlichen Sozialethik.Anna Puzio - 2020 - Amosinternational 14 (4).
    Die aktuellen Entwicklungen von Digitalisierung, Klimawandel, Globalisierung und Migration führen an die Grenzen von Rechtsnormen und werfen die Frage nach der Gerechtigkeit im Recht neu auf. Inwiefern das Recht gerecht ist und gerecht sein soll, ist vor allem ein Thema der Ethik (Lindner 2016). Sozialethik „erarbeitet und begründet Maßstäbe gerechter Praxis“. Sie fragt also danach, wie gesellschaftliche Prozesse, Institutionen, rechtliche und politische Entscheidungen gerecht gestaltet werden können (Heimbach-Steins 2004, 7f.). Die Frage nach der Gerechtigkeit im Recht wirft auch ein Licht (...)
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  45.  1
    Begriff des Rechts.Gottfried Dietze - 1997
    Recht impliziert Rechthaben. Wer Recht setzt oder sich darauf beruft, glaubt in der Regel, daß er recht hat. Vom Rechthaben aber ist es nicht weit zur Rechthaberei, in der eine Intensivierung des Rechthabens gesehen werden kann. Da diese nun beim Kampf ums Recht mehr oder weniger natürlich erscheint, kann man meinen, Recht beruhe im Grunde auf Rechthaberei. Das aber weist zu einer Kritik des Rechtsbegriffs, denn Intensivierungen gehen meist über das dem Normalen gemäße Maßvolle hinaus.Nach Ausführungen über die der Rechthaberei (...)
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  46.  28
    Unveräußerliche Rechte.Elias Moser - 2020 - Tübingen: Mohr Siebeck.
    Unveräußerliche Rechte kann man nicht freiwillig aufgeben oder übertragen. Nicht nur Grundrechte können unveräußerlich sein. Unser Rechtssystem schränkt auf unterschiedliche Weisen die Verfügung über gewisse Rechte ein. Weshalb dürfen aber die Rechtstragenden nicht darüber verfügen? Handelt es sich dabei nicht um eine ungerechtfertigte Einschränkung der Vertragsfreiheit oder der möglichen Einwilligung?
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  47.  11
    Moral und Recht: zur Diskurstheorie des Rechts und der Demokratie von Jürgen Habermas.Jens Peter Brune - 2010 - Freiburg im Breisgau: Alber.
    Das Selbstverständnis des demokratischen Rechtsstaates ist durch ein facettenreiches Spannungsverhältnis von Moral und Recht geprägt. So bindet etwa das Grundgesetz mit der Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Würde des Menschen wie auch mit dem Bekenntnis zu”unverletzlichen und unveräußerlichen“Menschenrechten alles staatliche Handeln an zentrale Postulate einer universalistischen Moral. Wenn Menschenwürde keiner noch so mehrheitlichen Meinung zur Disposition stehen dürfen, müssen sie dem politischen Streit entzogen sein. Diesem konstitutionalistischen Verständnis des Rechtsstaates scheint ein radikaldemokratisches Modell der Republik entgegenzustehen, nach dem (...)
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  48.  11
    Wissenschaft, Religion und Recht: Hans Albert zum 85. Geburtstag am 8. Februar 2006.Hans Albert & Eric Hilgendorf (eds.) - 2006 - Berlin: Logos.
    Hans Albert ist der Hauptvertreter des Kritischen Rationalismus und einer der einflussreichsten Wissenschaftslehrer im deutschen Sprachraum. Seine interdisziplinar angelegten Arbeiten beschaftigen sich mit den Grundlagen der Sozialwissenschaften und der Bedeutung kritisch-rationalen Denkens fur die sozialwissenschaftliche Theorie und Praxis. Der vorliegende Band enthalt Texte fuhrender Vertreter aus Philosophie, Soziologie, Religionswissenschaft und Jurisprudenz, die sich mit den Positionen Alberts im Kontext ihres eigenen Fachgebiets beschaftigen.
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  49.  8
    Wissenschaft, Religion und Recht: Hans Albert zum 85. Geburtstag am 8. Februar 2006.Hans Albert & Eric Hilgendorf (eds.) - 2006 - Berlin: Logos.
    Hans Albert ist der Hauptvertreter des Kritischen Rationalismus und einer der einflussreichsten Wissenschaftslehrer im deutschen Sprachraum. Seine interdisziplinar angelegten Arbeiten beschaftigen sich mit den Grundlagen der Sozialwissenschaften und der Bedeutung kritisch-rationalen Denkens fur die sozialwissenschaftliche Theorie und Praxis. Der vorliegende Band enthalt Texte fuhrender Vertreter aus Philosophie, Soziologie, Religionswissenschaft und Jurisprudenz, die sich mit den Positionen Alberts im Kontext ihres eigenen Fachgebiets beschaftigen.
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  50.  13
    Das Recht der Negativität und „ein glücklicher Ausgang“: Die erscheinende Dialektik der souveränen Staten in der Rechtsphilosophie Hegels.Rastko Jovanov - 2011 - Filozofija I Društvo 22 (3):267-290.
    In dieser Arbeit will ich im Rahmen der?erstaunlichen? Aktualit?t der politischen Philosophie Hegels der letzten zwei Jahrzehnte, den Status der zwischenstaatlichen Verh?ltnisse in seiner?Rechtsphilosophie? einer Analyse unterziehen. Ihre?unwirtliche Stelle? innerhalb seines philosophischen Systems kann uns nicht nur die Hegelsche Auffassung von dem Ph?nomen des Politischen erkennen lassen, sondern verweist uns auch auf die Stetigkeit der Entzweiung zwischen dem globalen Feld des politischen Ereignis als empirisch konstitutiv und ihrer?universellen??berwindung. Die Sph?re des Politischen wurde damit f?r das gegenw?rtige philosophische Denken als mit (...)
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