Covenantal Relationship: Bund und Vertrag in der nordamerikanischen Ethik

Zeitschrift Für Evangelische Ethik 42 (1):146-161 (1998)
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Abstract

Zusammenfassung Die bundesethischen Entwürfe in den USA sind weder in der Grundlagendebatte noch im Bereich der politischen Ethik imstande, eine konsistente theoretische Alternative zu vorhandenen Entwürfen in der evangelischen Ethik zu liefern. In der Grundlagendebatte beruht dies vor allem auf einer Vermengung der Bundesidee mit der Vertragsidee. Die amerikanischen Bundesethiker werden zwar nicht müde, den Vertrag als Instrument egoistischer Akteure zurückzuweisen. Allerdings übernehmen sie die Grundstruktur des Vertrages in ihre Konzeptionen des Bundes und verlegen so ein Rechtsinstitut zurück in den Bereich moralischer Pflicht. Demgemäß sollen die aufgrund einer vertraglichen Übereinkunft bestehenden Rechtspflichten nun als einander geschuldete Verantwortung von den Mitgliedern des Bundes erbracht werden. Zugleich soll aber der Stiftungscharakter des Bundes bewahrt bleiben. Auf diese Weise kann nicht mehr eindeutig zwischen dem kontingenten Stifterhandeln Gottes in der Geschichte und einer vertraglichen Übereinkunft gleicher Partner unterschieden werden. Eine Folge dieser Vermengung ist die Vereinnahmung gesellschaftlicher Institutionen im Universalismus und Holismus des Bundes. Solche Vereinnahmung hängt zudem an der Art und Weise, wie in der Bundesethik das Quellenmaterial benutzt wird. Es empfiehlt sich hier ein verstärktes Quellenstudium, und insbesondere sollte an den Klassikern weitergearbeitet werden, die am Beginn der Neuzeit mit ihren Vertragsmodellen für einen epochalen Umbruch in Politik und Ethik sorgten. Auch bezüglich der pluralistischen Gesellschaft bietet das Bundeskonzept nur unzureichende Antworten. Wenn am Ende des 20. Jahrhunderts der christliche Symbolbestand die Gesamtgesellschaft auf bestimmte Handlungsnormen verpflichten soll, dann rechnen die Autoren mit einem alle Bereiche der Gesellschaft durchdringenden monistischen Ethos. Im historischen Paradebeispiel der puritanischen Gemeinschaften Neuenglands konnte dieses Ethos bereits nur noch repressiv hergestellt werden. In modernen demokratischen Gesellschaften, die ihre Bürger an das Recht binden und durch das Recht schützen, beruht jedoch jede »innerliche Beziehung« der Bürger zum Gemeinwesen auf Freiwilligkeit. Wird dagegen behauptet: » lt is of the nature of a republic that its citizens must Iove it, not merely obey it«, dann hängt diese Auffassung an einer unhinterfragten ontologischen Vorordnung der Gemeinschaft vor dem Individuum. Hier wäre vor dem Hintergrund faktisch bestehender Interessengegensätze der Gemeinwohlbegriff neu zu durchdenken. Vom deutschen Kontext her sollte eine Rezeption nicht nur der Begrifflichkeit jedoch vorsichtig erfolgen. Denn die Gemeinschaftsdiskurse in den USA haben sich immer innerhalb einer liberalen Gesellschaft vollzogen, während in Deutschland eine illiberale Gesellschaft dazu den Rahmen bildete. Im Rahmen der Wirtschaftsethik ist es plausibel, wenn die Vorstellung des Unternehmens als einem verantwortlichen Selbst weitergedacht wird. Im Zeitalter der Globalisierung wächst die Macht großer Unternehmen zusehends. Aber diese Entwicklung wird noch von keiner Theorie gedeckt, die das Unternehmen als verantwortliches moralisches Handlungssubjekt seiner Außenwelt gegenüber bestimmt. Es ist noch offen, ob das Bundeskonzept hier etwas zu leisten vermag, was in rechtlichen Regelsystemen nicht aufgehoben werden kann. Im Bereich einer Managementethik scheint das Bundeskonzept zudem äußerst hilfreich zu sein. Die organisationskulturellen Debatten in der Managementtheorie der letzten Jahre haben sich immer wieder mit den Problemen der Handlungskoordination in komplexen Organisationen befaßt. Zwar löst das Bundeskonzept nicht die Verantwortungs- und Entscheidungsdilemmata in komplexen Organisationen. Allerdings kann es beim Aufbau von Verantwortlichkeitsgefühl auf allen Ebenen der Organisationshierarchie helfen. Man darf sich nur nicht darüber hinwegtäuschen, daß das Bundeskonzept dann zu einem Instrumentarium des Managements wird.

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