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Dieter Witschen [22]D. Witschen [3]
  1. Kultivierung des Gewissens-eine Pflicht gegenüber sich selbst.Dieter Witschen - 2008 - Freiburger Zeitschrift für Philosophie Und Theologie 55 (1):129-141.
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  2. BEITRAG: Was kann'negative Religionsfreiheit'meinen? Semantische Anmerkungen.Dieter Witschen - 2010 - Theologie Und Philosophie 85 (2):261.
    The right to religious freedom can not only come into conflict with other rights, but there can also exist an immanent conflict within this right. Such a conflict is the one between negative and positive religious freedom. Before it can be solved as regards content, one has to realize that by the opposition negative versus positive religious freedom something completely different can be meant. In a semantic analysis at least eight different meanings of the term 'negative religious freedom' can be (...)
     
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  3. Die streng deontologisch verstandene Idee der Gerechtigkeit, erläutert am Beispiel von Kants absoluter Straftheorie.D. Witschen - 1986 - Theologie Und Philosophie 61 (1):60-85.
     
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  4.  6
    Ethischer Pluralismus: Grundarten - Differenzierungen - Umgangsweisen.Dieter Witschen - 2016 - Paderborn: Ferdinand Schöningh.
    Zur Signatur moderner Gesellschaften gehört ihr Pluralismus. Davon ist der Bereich der Ethik nicht ausgenommen. Wofür ein moralischer Pluralismus im Einzelnen steht, das ist allerdings alles andere als eindeutig. Um der Kontroverse über moralische Vielfalt, die in der Gegenwart nicht selten diffus geführt wird, möglichst klare Konturen zu verleihen, empfiehlt es sich, wenigstens drei Grundarten zu unterscheiden: einen deskriptiv-ethischen, einen normativ-ethischen und einen tugendethischen Pluralismus. Innerhalb der jeweiligen Grundart sind, wie in dieser Abhandlung schwerpunktmäßig aufgezeigt wird, etliche Differenzierungen anzubringen. Ohne (...)
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  5.  4
    Gewissensentscheidung: eine ethische Typologie von Verhaltensmöglichkeiten.Dieter Witschen - 2012 - Paderborn: Ferdinand Schöningh.
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  6. Kriterien distributiver Gerechtigkeit-kein Bestandteil einer teleologischen Ethik?D. Witschen - 1988 - Freiburger Zeitschrift für Philosophie Und Theologie 35 (3):353-378.
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  7. Können Kollektive Berechtigte von Menschenrechten sein? Ein Aspekt des Themas «Exxtensionen von Menschenrechten».D. Witschen - 1995 - Theologie Und Philosophie 70 (2):245-258.
     
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  8.  3
    Kant und die Idee einer christlichen Ethik: ein Beitrag zur Diskussion über das Proprium einer christlichen Moral.Dieter Witschen - 1984 - Düsseldorf: Patmos.
  9.  3
    Menschenrecht auf Schutz: ein Entwurf zur iustitia protectiva.Dieter Witschen - 2014 - Paderborn: Ferdinand Schöningh.
    Die Grundidee der iustitia protectiva besagt: Der verletzliche Mensch hat ein Recht auf Schutz vor Übergriffen auf seine Integrität. Der Mensch ist infolge seiner Verletzlichkeit des Schutzes bedürftig und infolge seiner Würde des Schutzes wert. Wenn er des Schutzes wert ist, hat er dann nicht auch ein Recht auf Schutz? Und wenn die Sicherung eines Rechts Angelegenheit der Gerechtigkeit ist, ist dann nicht die Gewährleistung des Rechts auf Schutz ihre Aufgabe? Ist mithin nicht eine schützende Gerechtigkeit erforderlich? Im Gefüge der (...)
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  10. Trias menschenrechtlicher Verpflichtungen: Achten--Schutzen--Gewahrleisten. Exemplifiziert anhand des Rechts auf Religionsfreiheit.Dieter Witschen - 2009 - Theologie Und Philosophie 84 (2):237.
    Angesichts der Komplexität des Menschenrechtsdiskurses ist es hilfreich, Distinktionen vorzunehmen. Unter der Rücksicht der den Rechten korrelierenden Verantwortlichleiten ist neuerdings eine Trias menschenrechtlicher Verpflichtungen in Entwicklung begrif-fen, die Beachtung verdient. Mit ihrer Hilfe kann bewusst gemacht werden, dass eine umfassende Sicherung der Menschenrechte von Seiten ihrer Adressaten sowohl ein Achten als auch ein Schützen als auch ein Gewährleisten verlangt. Mit ihr kann der den Menschenrechtsdiskurs durchziehende Dualismus von negativen Abwehr- und positiven Leistungsrechten überwunden und kann die Interdependenz der Verpflichtungen be-rücksichtigt (...)
     
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  11. Typologien von Tugenden. Ein Überblick.Dieter Witschen - 2011 - Theologie Und Philosophie 86 (1):18.
     
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  12. Was macht eine moralische Grundhaltung zu einer Kardinaltugend? Systematische Kriterien.Dieter Witschen - 2012 - Freiburger Zeitschrift für Philosophie Und Theologie 59 (1).
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  13. Warum Rechtsverzicht? Eine Skizze moglicher, insbesondere ethischer Grunde.Dieter Witschen - 2008 - Theologie Und Philosophie 83 (1):81.
    Die biblisch inspirierte Idee des Rechtsverzichts wird gegenwärtig in der systematischen Ethik kaum eigens behandelt, was seinen wesentlichen Grund darin haben dürfte, dass der Gebrauch eines Rechts als selbstverständlich, der Verzicht als exzeptionell betrachtet wird. In einer Untersuchung ist zunächst eine Verwechselung eines Rechtsverzichts mit ähnlichen Handlungsweisen zu vermeiden, sind nicht-moralische, insbesondere pragmatische Begründungen von ethischen abzugrenzen und ist auf die Existenz von unverzichtbaren Rechten hinzuweisen. Ein legales Recht kann ein Individuum bewusst nicht in Anspruch nehmen, weil es jenes als (...)
     
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  14.  6
    Was verdient moralisch den Vorzug?: ethisches Abwägen durch Präferenzregeln.Dieter Witschen - 2017 - Stuttgart: W. Kohlhammer.
    Bei seinen ethischen Orientierungen kommt der Mensch allein mit Prinzipien nicht aus. Denn er sieht sich in zahlreichen Situationen vor die Aufgabe gestellt, diverse Aspekte von moralischer Relevanz in Beziehung zueinander zu setzen. Bei den unvermeidlichen Abwagungen ist er auf Vorzugsregeln angewiesen. Praferenzregeln und Prinzipien mussen aber nicht in jedem Fall etwas Separates sein. Denn normativ-ethische Prinzipien konnen bereits in sich Praferenzregeln beinhalten. Der Autor weist dies anhand zentraler Prinzipien, die in unterschiedlichen Kontexten der Ethik ihren Ort haben, beispielhaft nach. (...)
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