Wie argumentiert Kant in den Sektionen 2 und 3 des Deduktionskapitels der Grundlegung?

Con-Textos Kantianos 3:231-252 (2016)
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Abstract

In diesem Aufsatz sollen einmal mehr zentrale Begründungsschritte im Ausweis der menschlichen Willensfreiheit in den Sektionen 2 und 3 von GMSIII untersucht werden, mit besonderer Berücksichtigung des in Sektion 3 formulierten Zirkels von Freiheit und Sittlichkeit. Das zentrale Ergebnis zur zweiten Sektion besagt, dass Kant dort keinen Beweis der menschlichen Willensfreiheit leistet, er vielmehr den eigentlichen Beweis, der in der dritten Sektion geleistet wird, bloß skizzierend vorwegnimmt. In der dritten Sektion liefert Kant eine geschlossene Argumentation von der notwendig anzunehmenden Vernünftigkeit vernünftiger Wesen zur notwendigen Annahme transzendentaler Freiheit bis zur notwendigen Zuschreibung von Sittlichkeit, wobei der Schluss von der Freiheit der epistemischen Vernunft auf die praktischtranszendentale Freiheit geschieht. Dieser Befund ergibt sich zumindestdann, wenn man den Zirkel als eine eindeutige petitio principii liest, wofür auch sehr viel spricht. Allerdings ergeben sich in dieser Lesart Schwierigkeiten, Kants selbst formulierten Ausweg aus dem Zirkel zu interpretieren, wie er ihn am Ende der dritten Sektion formuliert.

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