Abstract
Anliegen dieser Replik ist es, aus völkerrechtlicher Sicht die Universalität der Menschenrechte und Wertvorstellungen zu beleuchten, die die universellen Menschenrechte prägen und Bezüge zu einer Theologie der Menschenrechte herzustellen. Die Wertvorstellungen zu den Menschenrechten, so wie sie im Völkerrecht zum Tragen kommen, sind politischer Natur. Diese, wie auch die völkerrechtlichen Normen selbst, sind durch Konsens zustande gekommen. Die Werte im Völkerrecht sind nicht mit religiösen Werten der verschiedenen Glaubensrichtungen und nicht mit Letztbegründungen gleichzusetzen, vermögen aber dennoch, bestimmte religiöse Vorstellungen zum Tragen zu bringen. Dabei sind und bleiben die völkerrechtlichen Werte politisch, ebenso wie die Idee universeller Menschenrechte in der Arbeit der Vereinten Nationen stets politischen Charakter trägt.