Abstract
Der Aufsatz beschäftigt sich mit der Frage, auf welcher Grundlage sich territoriale Ansprüche, die von Staaten erhoben werden, rechtfertigen lassen. Zunächst werden vier Legitimationstheorien, die in der aktuellen Diskussion häufig vertreten werden, untersucht und aus verschiedenen Gründen zurückgewiesen. Als Basis der Rechtfertigung scheiden damit individuelle Eigentumsrechte, der Verlauf der Geschichte, die Gerechtigkeit der staatlichen Herrschaft sowie die Selbstbestimmung nationaler Gemeinschaften aus. Abschließend wird die Auffassung vertreten, die Legitimität der staatlichen Gebietshoheit gründe in dem – gegebenenfalls in einem Referendum zu klärenden – Mehrheitswillen der ortsansässigen Bevölkerung.