In Ralf Stoecker, Christian Neuhäuser & Marie-Luise Raters (eds.),
Handbuch Angewandte Ethik. Stuttgart: Verlag J.B. Metzler. pp. 199-204 (
2011)
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Abstract
Der Begriff ‚Kompromiss‘ hat seine Wurzeln im lateinischen Kompositum compromissum, compromittere („sich gegenseitig versprechen, eine Entscheidung dem Schiedsrichter zu überlassen“). Spätestens Anfang des 17. Jahrhunderts ist der Kompromiss nicht mehr an den Schiedsspruch eines Dritten gebunden. An dessen Stelle tritt eine pragmatische Vereinbarung zwischen streitenden Parteien. Was die Merkmale des Kompromisses sind und welches sein Verhältnis zu ähnlichen Begriffen wie Schmutzige Hände oder Modus Vivendi ist, wird im Artikel geklärt.