Abstract
Nach den wenigen sicher überlieferten Fragmenten des Dialogs Über Gerechtigkeit behandelte Aristoteles dort sowohl das Schicksal einer polis als auch das Verhältnis von Gerechtigkeit und Lust. In Politik I 2 formuliert Aristoteles seine Annahmen über die zentrale Bedeutung von Recht und Gerechtigkeit, die hier nicht in unterschiedliche Arten aufgespalten sind, wobei er zwei anthropologische Annahmen macht: Auf der einen Seite ist der Mensch ohne Gesetz und Recht das wildeste ›Tier‹, auf der anderen Seite besitzt nur er einen Sinn für Recht und Unrecht und die Fähigkeit, dieses anderen mitzuteilen. Recht ist die Ordnung der politischen Gemeinschaft, es macht damit das gute Leben, um dessentwillen die polis existiert, erst möglich. Rechtlosigkeit setzt dagegen die schlimmsten zerstörerischen Energien frei. Aristoteles kritisiert Platon, der schon von einer polis gesprochen hatte, obwohl Organe des Rechtsvollzugs noch fehlten.