Abstract
ZusammenfassungDie Frage nach der Gerechtigkeit im Gesundheitswesen wird aus der Perspektive einer allgemeinen Theorie der Gerechtigkeit betrachtet. Diese Theorie ist ein Befähigungsansatz, der zwischen 1) der Grundversorgung aller Bürger mit Grundbefähigungen, 2) einem gerechten Anteil an den Früchten gesellschaftlicher Kooperation und 3) individuell erstrebten Gütern und Leistungen differenziert. Die Anwendung dieser Theorie reagiert auf charakteristische Probleme der Allokation im Gesundheitssektor: den prinzipiell ungedeckten Bedarf, die mangelnde Zurechenbarkeit des Bedarfes und die asymmetrische Informationsstruktur zwischen Patienten und Leistungserbringern.