Abstract
Eine nähere Untersuchung des semantischen Wahrheitsbegriffes von Tarski ergibt, daß diesen die von konsenstheoretischer Seite gegen ihn vorgebrachten Einwände nicht zu treffen vermögen. Indem Tarski den Wahrheitsbegriff auf eine nur für formale Systeme anwendbare Definition zusammenzieht, vermag er den Aporien der älteren korrespondenztheoretischen Versuche zu entgehen, muß dafür allerdings eine weitgehende praktische Bedeutungslosigkeit in Kauf nehmen, weil er weder ein Wahrheitskriterium noch gar einen Weg der Verifikation angibt. Dies nun jedoch stellt genau die Leistung der Konsenstheorie dar: der Konsens der Beratenden liefert Definition, Kriterium und Verifikation der Wahrheit zugleich. Die Aufgabe einer schlüssigen Begründung dieser Konsenstheorie der Wahrheit wird am Beispiel von Habermas untersucht, wobei sich ergibt, daß eine transzendental vorgehende Argumentationsstrategie sich in Naturalismus- und Idealismusprobleme verstrickt