Abstract
Derzeit gibt es in Österreich kein in allen Bundesländern einheitlich etabliertes Betreuungsmodell eines „Heimarztes“ für Pflegeheime. Im Bundesland Wien werden seit mehr als 100 Jahren chronisch Kranke und hochgradig pflegebedürftige Menschen in den städtischen Pflegeeinrichtungen und in einigen Institutionen geistlicher Träger rund um die Uhr von angestellten geriatrisch versierten ÄrztInnen betreut. Die Rechtsform dieser Häuser entspricht prinzipiell der einer „Pflegeanstalt für Chronisch Kranke“ nach dem Österreichischen Krankenanstaltengesetz. Aber auch andere Träger in Wien und Niederösterreich beschäftigen angestellte ÄrztInnen an Bettenstationen von Pflege- und Wohnheimen. Der Bedarf nach einer kontinuierlichen, fachlich spezialisierten ärztlichen Betreuung ergibt sich vor allem aus der Notwendigkeit der Therapie psychiatrischer Erkrankungen im hohen Alter mit Psychopharmaka, der komplexen Multimorbidität und Polypharmazie, sowie aus dem Bedarf nach rehabilitativen Maßnahmen bzw. palliativer Begleitung am Lebensende. Mit dieser Aufgabenstellung sind geriatrisch nicht adäquat ausgebildete bzw. nicht in den Pflegeheimen integrierte ÄrztInnen häufig überfordert. Die Konsequenzen davon sind häufige Spitalseinweisungen bzw. suboptimale ärztliche Betreuung. Als notwendige Maßnahmen zur Qualitätssicherung in geriatrischen Pflegeeinrichtungen ist daher bundesweit die Implementierung von qualifizierten HeimärztInnen nach niederländischem Vorbild zu fordern.