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    More good than harm?Angelika Hüppe & Heiner Raspe - 2011 - Ethik in der Medizin 23 (2):107-121.
    Forschung an und mit Menschen muss sich legitimieren, d. h. sie muss ihre wissenschaftliche Qualität, Rechtmäßigkeit und ethische Vertretbarkeit aufzeigen. Zu den Rechtfertigungsbedingungen zählt ein „günstiges“ Verhältnis von Nutzen- und Schadenpotenzialen des Forschungsvorhabens. Unabhängige Ethikkommissionen sind den Forschenden zur Seite gestellt, um sie bei der Prüfung und Sicherstellung der genannten Erfordernisse zu unterstützen. Eine zum Gebrauch durch Ethikkommissionen und Forschende entwickelte Nutzen- und Schadentaxonomie sowie ein Schema zur Systematisierung von Chancen-Risiken-Bewertungen wurde nachträglich auf alle Ethikanträge des Jahres 2006 an die (...)
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    Improving the quality of written informed consent documents for (bio)medical research—empirical analysis of research ethics committee’s application documents.Angelika Hüppe, Katharina Dziubek & Heiner Raspe - 2014 - Ethik in der Medizin 26 (3):211-224.
    Zu den elementaren Rechtfertigungsbedingungen der medizinischen Forschung an und mit Menschen zählt die informierte Einwilligungserklärung („informed consent“) des Probanden/Patienten. Für die Gewährleistung eines „informed consent“ sind dem potenziellen Studienteilnehmer u. a. qualitativ hochwertige schriftliche Aufklärungsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Wir entwickelten eine Liste von Prüfpunkten, um mit ihnen die Qualität schriftlicher Aufklärungsmaterialien zu bestimmen und zu bewerten. Mithilfe eines Kriterienkataloges bestehend aus über 100 Prüfpunkten wurde die Qualität von 128 zufällig ausgewählten schriftlichen Aufklärungsmaterialien zu Forschungsvorhaben beurteilt, die der Ethikkommission der (...)
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    More good than harm?Angelika Hüppe & Heiner Raspe - 2011 - Ethik in der Medizin 23 (2):107-121.
    Forschung an und mit Menschen muss sich legitimieren, d. h. sie muss ihre wissenschaftliche Qualität, Rechtmäßigkeit und ethische Vertretbarkeit aufzeigen. Zu den Rechtfertigungsbedingungen zählt ein „günstiges“ Verhältnis von Nutzen- und Schadenpotenzialen des Forschungsvorhabens. Unabhängige Ethikkommissionen sind den Forschenden zur Seite gestellt, um sie bei der Prüfung und Sicherstellung der genannten Erfordernisse zu unterstützen. Eine zum Gebrauch durch Ethikkommissionen und Forschende entwickelte Nutzen- und Schadentaxonomie sowie ein Schema zur Systematisierung von Chancen-Risiken-Bewertungen wurde nachträglich auf alle Ethikanträge des Jahres 2006 an die (...)
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