Friedhelm Winkelmann, Der monenergetisch-monotheletische Streit

Byzantinische Zeitschrift 97 (1):260-261 (2005)
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Abstract

Dieses Arbeitsinstrument bietet eine Aktualisierung des erstmals 1987 publizierten kritischen Überblicks über die Quellen zu dem im Titel genannten Streit. Es geht dem Verf. vor allem darum, den seit 1987 nicht unerheblichen Fortschritt in Editionen und Forschung zu dokumentieren. Die Regesten der Quellen (S. 45–184) werden zum einen durch einen knappen Bericht zur Forschungslage (S. 2–8), zum Wert der Quellen (S. 9–13), zum reichskirchlichen Ursprung des Streits im sog. Neuchalkedonismus (S. 13–21), zu seinen politischen Hintergründen (S. 21–33) und zu seinem Verlauf (S. 34–44) eingeleitet und zum anderen durch prosopographische Hinweise zu den Regesten (S. 189–279) erschlossen, die, wie der Verf. S. VII feststellt, „durch die Vorarbeiten“ in der PmbZ (Prosopographie der mittelbyzantinischen Zeit) „wesentlich erleichtert“ wurden. Als Anhang bietet dieses Instrument eine Zeittafel, ein Glossar zu den wichtigsten Termini und ein Stellen- und Sachregister (S. 281–307). Eingearbeitet hat der Verf. vor allem die Edition der ACO II,2 von R. Riedinger (1992) und der Scripta saeculi VII vitam Maximi Confessoris illustrantia, die P. Allen und B. Neil im Band 39 des CCSG vorgelegt haben (1999). Auf Grund der bisher schwer zugänglichen Ausgabe von S.L. Epifanovic (Kiew 1917) und ihrer Wiedergabe in der CPG sind zumindest zwei Dubletten in die Regesten aufgenommen worden. Denn die Texte (1) Nr. 67, 67a (CPG 7697, 26); Nr. 90 (CPG 7707, 24) und (2) Nr. 89 (CPG 7697, 27); Nr. 91 (CPG 7707, 25) sind jeweils nur verschiedene Rezensionen. – Die Regesten zur Vorgeschichte des Streits im 6. Jahrhundert (Nr. 1–7), die als „Spitze eines Eisberges“ eingeführt werden (S. 9f.), sind nicht vollständig; insbes. fehlen hier die Zeugnisse aus Kaiser Justinians Schriften (vom Rez., Kaiser Justinian als Kirchenpolitiker und Theologe, Augustinianum 39, 1999, 5–83). Zurecht betont der Verf., dass der Streit schon im Konzil von Chalkedon (451) angelegt ist, sofern durch dessen „Verdammungen … der Grat für die weitere christologische Arbeit … sehr schmal geworden“ war (S. 15f.). Dass hier die historische Forschung ansetzen und ihre Begriffe schärfen muss, hat der Rez. in Studia Patristica 34, 2001, 572–604, gezeigt. Ausführlich belegen die Regesten zum einen die Aussagen von Maximos dem Bekenner, sieht man von seinen „vielen beiläufigen Bemerkungen“ ab (S. 45), und zum anderen den Streit der römischen Kirche seit „der Kampfansage“ unter Papst Johannes IV. (S. 32; Nr. 67b: Januar 641). Dabei wird der Verf. der historischen Kritik an Maximos gerecht, die 1967 mit W. Lackner's Beurteilung der griechischen Vita des Maximos (Nr. 171) begann, 1973 durch die Publikation der syrischen Vita (Nr. 172) einen neuen Anstoß erhielt, 1985 mit R. Riedinger's Nachweis, dass die Akten der Lateransynode von 649 (Nr. 110) „ein Werk der Byzantiner um Maximos“ sind, der diese Synode als 6. Ökumenisches Konzil bezeichnet hat (Nr. 113), und seit 1999 auf Grund der kritischen Ausgabe jener Dokumentation, die Maximos' Anhänger nach 655 publizierten (CCSG 39) zum Urteil geführt hat: „Maximos und seine Schüler“ sind „zu sehr einseitiger Darstellung und zu bewussten Irreführungen fähig gewesen“ (S. 13). Dies gilt auch dann, wenn man in der Beurteilung der theologischen Intentionen des Maximos nicht dem Verf. (S. 20f.), sondern W. Elert (1957), dessen Verdienste der Verf. zurecht würdigt, und anderen Autoren folgt und vor allem eine Entwicklung in Maximos' Christologie aufweist. Eine solche zeigt sich z.B. in Maximos' Interpretation des Geschehens von Gethsemani (Matth. 26,39) und der Oratio 30,12 des Gregor von Nazianz. Hier wäre auch Maximos' Korrektur an der neuchalkedonischen Basis (Nr. 102; CPG 7697, 9) zu nennen, die eine Entwicklung von 633 (Nr. 42; CPG 7699, 19) über den Höhepunkt der Krise um 640 (Nr. 60; CPG 7697, 20) voraussetzt. Wenn es zur zuletzt genannten Quelle heißt, Anastasios I. von Antiochien werde hier „als völlig orthodox beurteilt“, dann sollte man hinzufügen, dass Maximos der Nachweis nur über eine höchst subtile Interpretation gelingt, die auf die durch Anastasios' Text gestellte Frage nach dem einen Subjekt des Wirkens nicht eingeht. Es sei hier die Bemerkung erlaubt, dass es der Maximos–Forschung gut täte, wieder nach Entwicklungen im Denken dieses bedeutenden Theologen zu fragen. – Im Vergleich zum vorgenannten Dossier ist jenes des Anastasios Sinaites (Nr. 173; 175) nicht vollständig erfasst. Dies ist bedauerlich, weil dieser Autor kein Neuchalkedoniker ist und darum die Christologie Kyrills von Alexandrien und somit Chalkedon im Ausgang von der Unterscheidung von drei Klassen christologischer Aussagen der Bibel beurteilt, auf der die Union von 433 gründet, in der sich Kyrill mit den Orientalen verständigt hatte und auf die das Konzil von Chalkedon in der Einleitung zu seiner definitio fidei hinweist. Die dritte Klasse, jene der theandrischen Aussagen, erlaubte es Anastasios gegen seine reichskirchlichen Gegner in Ägypten und Syrien, von ihm Harmasiten genannt, den Tomus Leonis und so die antiochenische Christologie einzubringen und das Zeitalter Justinians und dessen Folgen einfach nicht zur Kenntnis zu nehmen, auch wenn er um das 5. Ökumenische Konzil von Konstantinopel wusste, dessen Sprache jene des sog. Neuchalkedonismus gewesen ist. Abschließend sei betont, dass dieses Arbeitsinstrument höchst sorgfältig zusammengestellt und eingeleitet ist. Dem Rez. ist nur eine Inkonsistenz aufgefallen. Der Verf. vertritt auf S. 23 als historisch gesichert, dass Kaiser Herakleios „später die Verantwortung für die Ekthesis von sich gewiesen hat“, und verweist dazu auf das in CPG 7736 wiedergegebene Zitat der Keleusis (Nr. 68; CPG 9382), dessen Authentizität er jedoch auf S. 97 zurecht bezweifelt.

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