Abstract
Die Fortschritte in der Psychopharmakologie führen zu einem immer breiteren Angebot an Substanzen zur Verbesserung der Stimmung, des Gedächtnisses oder der exekutiven Funktionen. Dieses Angebot trifft auf die Wünsche und Bedürfnisse vieler Menschen, ihre mentalen Leistungen und Zustände zu verbessern. Wie sollte die Medizin mit diesen Wünschen umgehen? An welchen Kriterien sollte sich insbesondere der ärztliche Entscheidungsprozess orientieren? Im Folgenden soll gezeigt werden, dass sich aus einer „Treatment-enhancement-Unterscheidung“, einem Krankheits- oder Normalitätsbegriff oder einem bestimmten Medizinkonzept keine zielführenden normativen Kriterien für diesen Entscheidungsprozess ableiten lassen. Demgegenüber wird ein Entscheidungsmodell entwickelt, das auf traditionellen Kriterien ärztlichen Handelns beruht: dem Kriterium des Wohlergehens, des Nichtschadens und der Autonomie. Mit diesem Modell soll zugleich ein neues Konzept einer „wunscherfüllenden Medizin“ vorgeschlagen werden: eine subjektive Medizin mit ärztlichem Empfehlungs- und Vetovorbehalt