Abstract
Johann Gottlieb Fichte gehört zweifellos zu den dunklen Autoren der rechtsphilosophischen Tradition, der, von wenigen Ausnahmen abgesehen, in den letzten Jahren und Jahrzehnten keine nennenswerte rechtsphilosophische Bearbeitung erfahren hat. Wie Cesa ganz zu Recht anmerkt, birgt die mangelnde wissenschaftliche Behandlung dieses hermetischen Systemdenkers über Staat und Recht die immanente Gefahr seiner Banalisierung und daran anschließend seiner Polemisierung bis hin zum politischen Missbrauch durch den Zeitgeist mit sich, der bekanntlich nur der Herren eigner Geist ist. Der geradezu notwendiger Zugang zum ebensolchen Missverstehen der politisch-philosophischen Lehre Fichtes besteht in der Missachtung der metaphysischen Dimension seines Denkens über Staat und Recht. Diese Dimension stellt unbezweifelbar große Anforderungen an den Fichte Studierenden, aber es muss auch gelten, dass eine fundamentalphilosophische Konzeption nicht schon deshalb falsch wird, weil kaum jemand bereit scheint, sich ihr angemessen zu nähern.