Abstract
Geschichtsgesetze sind aufzufassen als Regelmäßigkeiten, die die Prognose einzelner Eigenschaften zukünftiger Situationen erlauben, nicht als Weltformeln für die vollständige Vorhersage aller Eigenschaften zukünftiger Zustände. Sie stehen in Interferenz mit der Möglichkeit des Menschen, bewußt gewordene Ablauftendenzen bewußt zu ändern. Es wird vermutet, daß Geschichtsgesetze am ehesten für relativ extreme Randbedingungen zu finden sind, wofür eine Reihe von Beispielen gegeben wird. Letztere sind als Anregungen zur Durchmusterung des historischen Materials unter systematischen Gesichtspunkten gedacht