Abstract
Die wachsende Nachfrage nach Anti-Aging-Medizin wirft die Frage auf, welche medizinischen Leistungen ein solidarisches Gesundheitssystem tragen sollte. Die deutsche Entscheidungspraxis beruft sich auf den Begriff der Krankheit. Im Blick auf Anti-Aging wäre demnach 1) zu klären, was der Krankheitsbegriff bedeutet, 2) zu prüfen, ob das Altern sich unter diesen Begriff subsumieren lässt, um 3) abzuleiten, inwieweit Anti-Aging-Maßnahmen zur Verfügung zu stellen sind. Dieses Prozedere führt jedoch zu keinem brauchbaren Ergebnis. Unter Berufung auf den Krankheitsbegriff allein ist der Umfang solidarischer Gesundheitsversorgung nicht zu bestimmen. Allerdings lässt sich durch Reflexion auftretender Probleme ein gangbarer Entscheidungsweg aufzeigen. Er sieht eine faire Verständigung über die Frage vor, wie wir alt werden wollen