Abstract
Freges Kontextprinzip "Nur im Zusammenhange eines Satzes bedeuten die Wörter etwas" hat auch nach der von ihm vollzogenen Angleichung von Behauptungssätzen an Eigennamen Gültigkeit für die formale Sprache der "Grundgesetze". Der Bedeutungsvollständigkcitsbeweis, den er für sein Logiksystem anstrebt, schließt eine unmittelbare Anwendung dieses Prinzips nicht nur auf die unvollständigen Funktionsausdrücke, sondern auch auf die leerstellenfreien Wertverlaufsnamen ein. Wahrheitsnamen (Sätze) zeichnen sich vor anderen symbolsprachlichen Eigennamen in mehrfacher Hinsicht, insbesondere durch ihre semantische Selbständigkeit aus. Wertverlaufsnamen haben nur im Zusammenhang eines Wahrheitswertnamens eine Bedeutung. Ihre Bedeutung besteht in ihrem Beitrag zur Bestimmung der Bedeutung von Wahrheitswertnamen, in denen sie vorkommen.