Abstract
Ausgehend von einem im Februar 2014 ergangenen BGH-Urteil, das die Unterhaltspflicht von erwachsenen Kindern gegenüber ihren Eltern auch im Falle des einseitigen Kontaktabbruchs bejaht, werden in diesem Beitrag Überlegungen zur Struktur und den normativen Implikationen der Eltern-Kind-Beziehung angestellt. Zum einen wird dafür plädiert, die Eltern-Kind-Beziehung als nichtsymmetrisch, d. h. als Komplex aus symmetrischen und asymmetrischen Beziehungen zu verstehen. Zum anderen wird hinsichtlich der normativen Implikationen der Eltern-Kind-Beziehung dafür argumentiert, dass Verpflichtungen innerhalb dieser Beziehung nicht vom bloßen Bestehen, sondern vom Wert der Beziehung abhängig zu machen sind. Aus diesem Argument wird gefolgert, dass die im BGH-Urteil sowie im in der einschlägigen Literatur diskutierten „Past Parental Sacrifices Model“ unterstellte Symmetrie der Eltern-Kind-Beziehung zu einer inadäquaten normativen Analyse führt. Damit wird der Rechtfertigungsstrategie filialer Verpflichtungen, die auf ein Quidproquo bezüglich zurückliegender elterlicher Versorgungsleistungen gestützt ist, eine Absage erteilt.